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Mitglieder­versammlung 2021

SACT Mitgliederversammlung

Erstellt von Frank

28. Oktober 2021

Sonntag, 21. November 2021-14:00 Uhr

Gemäß Satzung des SACT § 5, Abs. 1 wurden in den letzten Tagen die Einladungen zur Mitliederversammlung am 21. November 2021 verschickt.

Wer keine Einladung erhalten hat, bitte beim Schriftführer melden.

Die Versammlung beginnt um 14:00 Uhr in unserem Clubheim Wahn-Heide.

Stimmberechtigt ist nur, wer die fälligen Beiträge gezahlt hat. Am Erscheinen verhinderte Mitglieder können ihr Stimmrecht durch schriftliche Erklärung einem anderen Mitglied übertragen (§ 5, Abs. 7 und 8).

Corona-Schutz

Im Zuge der aktuell geltenden CoronaSchVO des Landes NRW findet unsere Mitgliederversammlung unter Einhaltung der 3-G Regel (Geimpft, Genesen oder negativer Schnell- oder PCR Test <24H) statt. Bitte führt daher Euren Nachweis am Tag der Veranstaltung mit.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des 1. Vorsitzenden
  3. Bericht des Kassenwartes
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung und Rücktritt des Vorstandes
  6. Wahl eines Wahlleiters
  7. Wahl des Vorstandes
  8. Neue SACT Homepage und neuer Vereinsflyer
  9. 50 Jahre SACT in 2022
  10. Verschiedenes

Weitere Punkte zur Tagesordnung können gemäß §5 Abs. 1 unserer Satzung nur berücksichtigt werden, wenn sie dem Vorstand schriftlich 8 Tage vor der Mitgliederversammlung vorliegen.

Frank Schmitz
(Vorsitzender)

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