Sonntag, 21. November 2021-14:00 Uhr
Gemäß Satzung des SACT § 5, Abs. 1 wurden in den letzten Tagen die Einladungen zur Mitliederversammlung am 21. November 2021 verschickt.
Wer keine Einladung erhalten hat, bitte beim Schriftführer melden.
Die Versammlung beginnt um 14:00 Uhr in unserem Clubheim Wahn-Heide.
Stimmberechtigt ist nur, wer die fälligen Beiträge gezahlt hat. Am Erscheinen verhinderte Mitglieder können ihr Stimmrecht durch schriftliche Erklärung einem anderen Mitglied übertragen (§ 5, Abs. 7 und 8).
Corona-Schutz
Im Zuge der aktuell geltenden CoronaSchVO des Landes NRW findet unsere Mitgliederversammlung unter Einhaltung der 3-G Regel (Geimpft, Genesen oder negativer Schnell- oder PCR Test <24H) statt. Bitte führt daher Euren Nachweis am Tag der Veranstaltung mit.
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht des 1. Vorsitzenden
- Bericht des Kassenwartes
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung und Rücktritt des Vorstandes
- Wahl eines Wahlleiters
- Wahl des Vorstandes
- Neue SACT Homepage und neuer Vereinsflyer
- 50 Jahre SACT in 2022
- Verschiedenes
Weitere Punkte zur Tagesordnung können gemäß §5 Abs. 1 unserer Satzung nur berücksichtigt werden, wenn sie dem Vorstand schriftlich 8 Tage vor der Mitgliederversammlung vorliegen.
Frank Schmitz (Vorsitzender)
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