Beitrags­ordnung SACT

1. Jugendliche

(bis zum vollendeten
13. Lebensjahr)

2. Jugendliche

(bis zum vollendeten
17. Lebensjahr)

3. Schüler, Azubi, Studenten, FSJ, BFD

(bis zum vollendeten
24. Lebensjahr)

4. Einzel­mitglieder

Tauchsportgruppe, die nicht unter 2 und 3 fallen

5. Beitrag für Familien­mitglieder

(sofern das Hauptmitglied den Beitrag unter 4. zahlt)

6. Zweit­mitglied­schaft

(sofern das Mitglied Vollmitglied in einem anderen VDST-Verein ist)

7. Einzel­mitglieder Schwimmsport­gruppe

8. Vereins­­beitritt nach dem
30. Juni

(für alle Tarife/Gruppen)

Erläuterungen zur Beitragsordnung

Aufnahmegebühren

Mit der Aufnahmegebühr leistet das neue Mitglied seinen Beitrag zu dem bereits von den Altmitgliedern angeschafften Tauchsport-Inventar

(z.B. Kompressor & Tauchausrüstungen).

Bei dem (gemeinsamen) Eintritt einer ganzen Familie werden die Aufnahmegebühren zu Nr. 1 – 4 um jeweils 40 % gesenkt.

Für die Schwimmsportgruppe entfällt die Aufnahmegebühr.

Beim Austritt aus dem SACT verfällt die Aufnahmegebühr. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

zu 2.

Mit erreichter Volljährigkeit wird das Mitglied automatisch in Betragsgruppe 4 umgestellt (erwachsene Vollmitglieder). Es obliegt dem Mitglied, dem Vorstand anzuzeigen, ob die Voraussetzungen für einen reduzierten Beitrag vorliegen (z.B. Beitragsklasse 3).

zu 3.

Das Mitglied muss den Fortbestand der Voraussetzungen in Eigeninitiative bis zum 31.12. des Vorjahres gegenüber dem Vorstand nachweisen. Der Nachweis muss an die Geschäftsstelle des SACT (Kassenwart) geliefert werden. Der ermäßigte Beitrag verlängert sich dann jeweils um ein Jahr. Ohne Nachweis erfolgt die automatische Umstellung in Betragsklasse 4 (erwachsene Vollmitglieder).

zu 5. (Familien)

Für Lebensgemeinschaften mit mindestens 2 Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt und mit gemeinsamem Einkommen zusammen leben, kann auf Antrag der vergünstigte Familienbeitrag gewährt werden. Ob die Partner verheiratet sind oder Kinder vorhanden sind ist hierfür unerheblich. Die Kinder/ Schüler/ Azubis/ Studenten/ FSJ/ BfD dieser Familie können die für sie jeweils günstigste Beitragsart wählen. Sobald die Kinder/ Schüler/ Azubis/ Studenten/ FSJ/ BfD dieser Familie ein eigenes festes Einkommen haben oder einen eigenen Haushalt, entfällt für diese die Möglichkeit des Familienbeitrages.

Wichtig: ein Mitglied muss den Vollbeitrag zahlen!

zu 6. (Zweitmitgliedschaft)

Ohne Versicherung und Beitrag an den VDST. Die Meldung an den VDST und den LTSV (zuständiger Landestauchsportverband) erfolgt über den Erstverein, der Nachweis muss vom Mitglied erbracht werden.

zu 7. (Schwimmsportgruppe)

Die Mitgliedschaft in der Schwimmsportgruppe umfasst das Schwimm­badtraining sowie die Nutzung des Clubheims. Für Clubveranstaltungen wie An- und Abtauchen sowie das Schwimmbadtraining besteht Versicherungs­schutz über den LSB. Es besteht keine Mitgliedschaft beim VDST und damit kein Versicherungsschutz (Gruppenunfallversicherung; Hotline) beim VDST und es erfolgt kein Bezug der Verbandszeitschrift „Sporttaucher“. Private Tauchgänge außerhalb der Clubveranstaltungen müssen auch privat versichert werden. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer Zelle im Clubheim. Für die Mitgliedschaft in der Schwimmsportgruppe ist kein Familienbeitrag vorgesehen, da es sich hierbei bereits um einen reduzierten Beitrag handelt.

 

Noch Fragen hierzu?

Zögere nicht, uns anzusprechen, wir klären das!

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